Brautkleid verkaufen

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Möchtest du, dass dein Brautkleid ein zweites Mal getragen wird und bist du bereit, dich von deinem Brautkleid zu trennen? Bei mir kannst du dein Brautkleid präsentieren und so eine weitere Braut glücklich machen. Damit ich dein Kleid bei mir präsentieren kann, sollte dein Kleid:

  • Nicht älter als 3 Jahre sein
  • In einem einwandfreien Zustand sein (keine Flecken und keine Risse)
  • Professionell gereinigt sein
  • Allenfalls auch neu & ungetragen sein

Wenn wir uns einig sind, dass ich dein Kleid bei mir im Geschäft präsentiere, vereinbaren wir einen Kommissionsvertrag. Dieser regelt:

  • Werbung & Verkauf über Belle’s Secondhand Brautmode
  • Aufschlüsselung des Verkaufserlöses
  • Überweisung des Verkaufserlöses innert 14 Tagen
  • Dauer des Kommissionsvertrages von 12 Monaten, sofern nicht anders vereinbart

Ich freue mich auf deine Kontaktaufnahme.

BRAUTKLEIDER
Entdecke eine liebevoll kuratierte Auswahl an Secondhand-Brautkleidern in verschiedenen Stilrichtungen und Grössen.

 

Accessoires
Vervollständige deinen Brautlook mit eleganten Schleiern, Schuhen, Taschen, Haarschmuck und vielem mehr.
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Lass dein Kleid ein weiteres Mal strahlen – schenke ihm ein zweites Leben und mache eine andere Braut glücklich.

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Informationsformular

    Angaben zur Person

    *Pflichtfeld

    Angaben zum Brautkleid

    *Pflichtfeld

    Quittung vorhanden?*

    Professionell gereinigt?*

    Accessoires vorhanden? Bitte beim Feld "Deine Nachricht" das Accessoire umschreiben oder ein Foto hochladen.

    Max. 2MB pro upload erlaubt (erlaubte Formate: jpg, jpeg, tiff, png,)

    FAQ

    Muss mein Brautkleid gereinigt sein?

    Ja, ich nehme nur professionell gereinigte Brautkleider an.

    Wie verwendest du die Fotos, die ich beim Anfrageformular hochlade?

    Diese Fotos benötige ich für die Prüfung des Kleides und werden nicht veröffentlicht.

    Wie hoch sind die Kosten, wenn ich mein Brautkleid bei Belle’s Secondhand Brautmode in Kommission gebe?

    Die Bügelmiete für 12 Monate beträgt CHF 60.00. Eine allfällige Bügelmietverlängerung für weitere 6 Monate kostet CHF 30.00. Die Kleider verbleiben für eine maximale Dauer von 18 Monaten im Sortiment.

    Wie hoch ist der Betrag, welcher ich beim Verkauf meines Brautkleides erhalte?

    Im Falle eines Verkaufes erhältst du 60% des vereinbarten Verkaufspreises. Du wirst per E‑Mail über den Verkauf informiert und die Überweisung deines Anteils erfolgt innerhalb von 14 Tagen.

    Was ist, wenn ich während der Dauer der vereinbarten Periode aus eigenem Antrieb Privat eine Käuferin finde?

    In diesem Fall muss der Verkauf ungeachtet davon auch über Belle’s Secondhand Brautmode erfolgen. Deine Provision beträgt in diesem Fall 80% des vereinbarten Verkaufspreises.

    Was passiert, wenn mein Brautkleid bis zum Vertragsende nicht verkauft werden konnte?

    Konnte ich dein Brautkleid bis zum Vertragsende nicht verkaufen, nimm ich mit dir Kontakt auf, damit du die Ware bei mir abholen kannst. Wünschst du eine Retoursendung per Post, sind die Porto- und Verpackungskosten im Voraus durch dich zu bezahlen.

    Darf ich dir auch Schleier, Schuhe, Accessoires etc. in Kommission geben?

    Gerne nimm ich auch Schleier, Jäckli, Stolas, Boleros, Schmuck, Haarschmuck und Schuhe zu denselben Konditionen in Kommission. Du kannst diese Angaben ebenfalls im Informationsformular eintragen.